Cuminonza pro Sogn Benedetg Clavadi e contuorn

 

+41 79 459 57 83

Der Vorstand

 

Präsident:   

Vitus Bass 

Seit 2004            

Kassier:      

Bohner Priska

Seit 2022  

Beisitzer und Obmann Clavadi

Bass Pauli 

Seit 2004     

      

Aktuar:

Armin Cabalzar

Seit 2004          

      

Statuten

Art. 1  Name und Sitz

Zur Gemeinschaft „Pro S. Benedetg, Clavadi und Umgebung“ gehören die Weiler

S. Benedetg, Clavadi, Plaun da Crusch, Laits,  Chischliun, Siltginas und Campieschas

 

Art. 2  Gründung

Die Gemeinschaft „ Pro S. Benedetg, Clavadi und Umgebung“ ist durch private Initiative entstanden. Am 6. Februar 2004 wurden die Bewohner von S. Benedetg, Clavadi und Umgebung im Restaurant Miraval eingeladen, um die Gemeinschaft zu gründen. Bass Vitus, einer der Initianten der Gemeinschaft, leitete die Versammlung. An der Gründungsversammlung haben dreissig Personen teilgenommen. Einstimmig und mit Applaus wurde die Gemeinschaft gegründet.

 

Art. 3  Zweck

Sie fördert die Anliegen der Allgemeinheit der Gemeinschaft der Pro „ S. Benedetg und Umgebung.“

 

Das Motto lautet:

freiwillig, mit Freude, unentgeltlich und ohne Druck

 

Ziele können sein:

Erhalten unserer schönen Bergregion und Bauernlandschaft:

  • Wie Spazier- und Wanderwege ausbauen erhalten und pflegen
  • Sitzbänke aufstellen
  • Aussichtspunkte freihalten
  • Biodiversität fördern, durch bekämpfung von Neophyten

Einander gegenseitig unterstützen

Kontakte untereinander knüpfen und pflegen

Die Gemeinschaft arbeitet mit einer unkomplizierten Organisationsstruktur

 

Art. 4  Mitgliedschaft

Der Gemeinschaft können Frauen, Männer und Kinder aus der Region und ausserhalb unserer Region beitreten.

Mit der Einzahlung des jährlichen Mitgliederbeitrages von Fr. 10.- sind Sie für ein Jahr bis zur nächsten Mitgliederversammlung Mitglied. Sie erhalten dann jeweils spätestens einen Monat nach der Versammlung den Jahresbericht und das Jahresprogramm. Wird der Jahresbeitrag nicht einbezahlt, wird die Mitgliedschaft automatisch aufgelöst.
(Mitglieder unter 16 Jahren sind beitragsfrei.)

Sie können dem Vorstand laufend Anliegen, Wünsche und Bedürfnisse, die den Zielen der Gemeinschaft entsprechen, schriftlich oder mündlich mitteilen.

Sie können an den geplanten Aktivitäten mithelfen oder die Gemeinschaft mit Spenden unterstützen.

Sie sind bestrebt, den Gemeinschaftsmitgliedern mit einer positiven Haltung zu begegnen und orientieren sich am folgendem Grundsatz:

Du bist ok, ich bin ok

 

Art. 5  Organisation

Organe

Die Mitgliederversammulng

Der Vorstand

Die Rechnungsrevisoren

Jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden nicht abgehalten.

Der Vorstand besteht aus einem Präsidenten, Kassier, Aktuar und einen Beisitzer. Die Vorstandsmitglieder und die beiden Revisoren werden alle 3 Jahre gewählt und sind wieder wählbar.

Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten doppelt

 

Art. 6  Aufgaben des Vorstandes
  1. Es plant und leitet die Mitgliederversammlung mit den folgenden Traktanden:
  2. Begrüssung / Appell
  3. Protokoll
  4. Jahresbericht des Präsidenten
  5. Kassenbericht
  6. Revisorenbericht
  7. Wahlen
  8. Jahresprogramm
  9. Termine festlegen

 

Varia

Er erstellt und sendet bis spätestens einen Monat nach der Mitgliederversammlung an die Mitglieder, den Jahresbericht, das Jahresprogramm und den Einzahlungsschein für die Mitgliedschaft des folgenden Jahres.

Er koordiniert, organisiert und leitet die Jahresaktivitäten.

Er ist verantwortlich für das Erfassen der Arbeitsstunden.

Der Vorstand hat die Berechtigung, über eine Geldsumme von maximal Fr. 1000.- jährlich frei zu verfügen.

Er kann für leitende Aufgaben nach Vereinbarung Obmänner oder Obfrauen einsetzen. Diese planen, organisieren und überwachen ihre Aufgabe und geben dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Bericht.

 

Art. 7  Verschiedenes

Bei Abstimmungen gilt der Mehrheitsentscheid.

Die Gemeinschaft „Pro S. Benedetg, Clavadi und Umgebung“ haftet nicht für Unfälle, Sachschäden und Haftpflichtansprüche gegenüber Drittpersonen, die bei Ausübung der Vereinstätigkeiten entstehen. Die Mitglieder haben sich selber entsprechend zu versichern.

Wird die Gemeinschaft aufgelöst, so werden die Protokolle, die Jahresberichte und das Vermögen für mindestens 10 Jahre bei der Gemeinde Sumvitg hinterlegt. Diese dürfen nur für gemeinnützige Zwecke der Region S. Benedetg und Umgebung eingesetzt werden.

Genehmigt durch die Mitgliederversammlung vom 6. Februar 2004

Revidiert und genehmigt durch die Mitgliederversammlung 30. 7. 2005

                                                                                                                                                                                                   Il president:  Bass Vitus